Eine Schutzgebühr soll – wie der Name schon sagt – das Tier schützen. Sie dient zwei Zwecken:
1. Mit der Schutzgebühr wird wenigstens ein Teil der Kosten gedeckt, die bisher für das spezielle Tier, aber auch für andere Tiere entstanden sind. Darunter fallen vor allem die Kosten für
die medizinische Versorgung, Kastration und Transportkosten.
2. Gleichzeitig soll die Schutzgebühr vor Spontankäufen schützen und dazu führen, dass sich ein Bewerber genauer mit dem Thema Adoption auseinandersetzt und sich nicht nur aus einer
Laune heraus für ein Tier bewirbt.
Die Schutzgebühr für einen Hund setzt sich folgendermassen zusammen:
- Tierärztliche Grunduntersuchung, ob der Hund ausreisefähig ist
- Kastration (wenn der Hund alt genug ist)
- Mikrochip
- Tollwutimpfung
- Kombinierte Impfung
- EU-Pass
- Entwurmung
- Parasitenschutz
- Einreisedokumente